Arbeits- und Sicherheitsschuhe müssen laut Vorschriften der Europäischen Union sorgsam gepflegt werden, um ihre Schutzfunktionen beizubehalten. Verantwortlich hierfür werden die Arbeitgeber gemacht. Hierzu greifen die Bestimmungen zur
Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie im Anhang II unter Absatz 1.4. beschrieben. Arbeitgeber, die nicht wissen, wie sie die fachgerechte Schuhpflege gewährleisten sollen, zahlen oft einen hohen Preis: An sich noch einsatzfähige Schuhe werden nach wenigen Wochen oder Monaten "sicherheitshalber" weggeschmissen und durch kostspielige neue Schuhe ersetzt. Noch relativ unbekannt ist eine kostengünstige Alternative zum Wegschmeissen gebrauchter aber grundsätzlich weiterhin nutzfähiger Schuhe: die professionelle Wiederaufarbeitung. Diesen Service bieten die von der European Shoe Shine Association zertifizierten Betriebe an.

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